HMI Export Program
Mit Hamburg Music International unterstützt Hamburg Music die Internationalisierung der Hamburger Musikwirtschaft. Das Programm bezuschusst Export- und Importvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen, um die Erschließung ausländischer Märkte zu unterstützen. Der kurz- bis mittelfristige Aufbau von Unternehmenskontakten und Geschäftsbeziehungen ist dabei Schlüssel für den nachhaltigen Aufbau von Außenwirtschaftsbeziehungen der Hamburger Musikwirtschaft und ihrer Künstler*innen.
Wer wird unterstützt?
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Musikwirtschaftsunternehmen aus Hamburg (=Unternehmen bis 249 Mitarbeiter*innen und bis 50 Millionen Umsatz €/Jahr oder bis 43 Millionen Bilanzsumme €/Jahr). Die Förderung kann zur Deckung von Eigenmitteln einer anderen Förderung (z.B. durch die Initiative Musik) genutzt werden. Detaillierte Informationen hierzu sind dem ‘Leitfaden zur Antragstellung’ zu entnehmen.
Was wird unterstützt?
Die maximale Fördersumme beträgt 1.500€. Hamburg Music International unterstützt maximal 70% der Gesamtkosten des Vorhabens. Gefördert werden insbesondere Reisekosten, Teilnahmegebühren an Messen, Konferenzen und Markterschließungsprogrammen sowie Kommunikationskosten (v.a. Marketingmaßnahmen) im Zielland, Produktionskosten und Kosten für eine Veranstaltungsdurchführung mit dem Ziel der Markterschließung. Ein besonderer Fokus wird auf weniger etablierte, nicht regelmäßig besuchte Veranstaltungen und Märkte gelegt. Ausgeschlossen von der Förderung sind insbesondere Tonträgerproduktionen, Bewirtungskosten, Künstler*innengagen und Künstler*innenförderungen.
Antragstellung und Förderzeitraum: Der aktuelle Förderzeitraum beginnt ab sofort und endet am 16. November 2025. In diesem Zeitraum können die individuellen Projekte der Antragstellenden durchgeführt werden. Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem eigenen Projektbeginn einzureichen. Vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme unter international@musikwirtschaft.org mit einer kurzen Schilderung des jeweiligen Vorhabens erforderlich.
Kosten dürfen erst nach der Bewilligung des Antrags entstehen. Für das Geltendmachen der Kosten ab Antragstellung kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bestellt werden. Auch bei der Bewilligung des Antrags auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn können keine Kosten berücksichtigt werden, die bereits vor der Antragstellung entstanden sind.
Detaillierte Angaben zum Verfahren sowie die Bedingungen zum Erhalt der Unterstützung finden sich im Dokument ‘Leitfaden zur Antragstellung’.
Weitere für den Antrag benötigte Dokumente:
- Dokument ‘Leitfaden zur Antragstellung’
Das Programm “Hamburg Music International” umfasst eine Reihe von infrastrukturbildenden Maßnahmen für eine zukunftsfähige, international agierende Hamburger Musikwirtschaft. Hamburg Music International wird gefördert durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien.